Argentinische Staatsangehörigkeit durch Geburt
Grundsätzlich ist jede auf argentinischem Staatsgebiet geborene Person gebürtige Argentinierin, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern. Dieses System folgt dem Grundsatz des ius soli. Es gibt besondere Ausnahmen, etwa für bestimmte Kinder ausländischer Diplomaten mit völkerrechtlicher Immunität. Die gebürtige Staatsangehörigkeit hat Verfassungsrang und kann nach herrschender Lehre und Rechtsprechung weder durch einseitigen Verzicht noch durch den freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren gehen.
Argentinische Staatsangehörigkeit durch Option
Die Option steht im Ausland geborenen Personen zu, die Kinder eines argentinischen Vaters oder einer argentinischen Mutter sind und unter die geltende gesetzliche und registerrechtliche Regelung fallen. Sie ist keine Einbürgerung und kein Ermessensakt des Staates, sondern die Ausübung eines Rechts aus der Abstammung.
Derzeit lässt das offizielle Portal des RENAPER das Verfahren in Argentinien für im Ausland geborene Kinder gebürtiger Argentinier oder Argentinier durch Option zu. Wird das Verfahren direkt bei einem Konsulat geführt, beschränken die amtlichen Informationen diesen Weg auf Kinder gebürtiger argentinischer Staatsangehöriger.
Wer kann die Option ausüben?
- im Ausland geborene Kinder eines gebürtig argentinischen Vaters oder einer gebürtig argentinischen Mutter;
- Kinder von Argentiniern durch Option, wenn das Verfahren nach der Praxis des RENAPER in Argentinien geführt wird;
- minderjährige oder volljährige Personen;
- Personen, die nie in Argentinien gelebt haben.
Es gibt keine Altersobergrenze für die Ausübung dieses Rechts. Bei Minderjährigen erfolgt die Erklärung durch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter.
Kinder eingebürgerter Argentinier
Die Staatsangehörigkeit durch Option geht nicht automatisch auf im Ausland geborene Kinder einer Person über, die die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat. In einem Urteil von 2022 wies die Bundeskammer von San Martín einen Antrag zugunsten eines Jugendlichen ab, dessen Eltern eingebürgerte Argentinier waren: Das Gesetz 346 gewähre die Option den Kindern gebürtiger Argentinier, und diese Regelung dürfe nicht gerichtlich auf einen anderen Sachverhalt ausgedehnt werden. Der Präzedenzfall hilft abzuschätzen, ob ein Optionsweg besteht oder eine spätere Einbürgerung zu prüfen ist.
Übliche Unterlagen
- ausländische Geburtsurkunde;
- Apostille oder konsularische Legalisation;
- beeidigte Übersetzung ins Spanische, soweit erforderlich;
- argentinische Geburtsurkunde des Elternteils;
- argentinischer DNI des Vaters oder der Mutter;
- Nachweise über elterliche Sorge oder Vertretung;
- Optionsformular oder -protokoll;
- zusätzliche Unterlagen bei Abweichungen in Namen oder Transliterationen.
Urkunden sollten vor Apostille und Übersetzung geprüft werden. Abweichende Schreibweisen, unterschiedliche Nachnamen oder die Transliteration von Namen aus dem Chinesischen, Russischen, Arabischen oder anderen Sprachen können zu registerrechtlichen Beanstandungen führen.
Wo wird sie beantragt?
Bei einem Dokumentationszentrum des RENAPER oder einem zugelassenen Standesamt. Die Option wird zusammen mit der Eintragung und der Ausstellung des argentinischen DNI vollzogen.
Beim argentinischen Konsulat, das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Voraussetzungen und Verfügbarkeit sind vorab bei jeder Vertretung zu klären, besonders wenn der Elternteil Argentinier durch Option und nicht von Geburt ist.
Wie wir begleiten
Staatsangehörigkeit durch Abstammung prüfen
Wir prüfen Urkunden und Familienunterlagen, bevor Legalisationen oder Übersetzungen beginnen.